Die Architektenkammer Berlin ist eine von 16 Landesarchitektenkammern und der Verband der Berufsgruppe Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner, die im Bundesland Berlin ihren Geschäftssitz haben. Ihr angeschlossen sind etwa 7.500 Kammermitglieder. Jeder Architekt verpflichtet sich, Pflichtmitglied zu sein und zahlt dementsprechende Pflichtbeiträge, die unter anderem dem Versorgungswerk der Architektenkammer zugutekommen, um die Mitglieder und deren Hinterbliebene in angemessener Form zu unterstützen. Aufgrund dieser Pflichtmitgliedschaft werden die Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner in entsprechenden Listen eingetragen, die sie zum offiziellen Führen ihrer jeweiligen Berufsbezeichnungen berechtigen.
Das Baukammergesetz
Die konkreten Aufgaben der Architektenkammer sind im Berliner Architekten- und Baukammergesetz (kurz: ABKG) geregelt. Der § 9 dieses Regelwerkes beinhaltet die „Aufgaben der Architektenkammer“, die unter anderem die Förderung von Baukultur, Baukunst, Bauwesen, Städtebau und Landschaftspflege vorsieht. Ebenso verpflichtet sich die Architektenkammer Berlin in diesem Gesetz zur beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder. Sie regelt Grundsatzfragen zu Entgelten, sogenannten Honorare, Gebühren und Verträge, stellt bei Bedarf entsprechende Gutachter und Sachverständige. In Streitigkeiten zwischen Architekten untereinander oder zwischen Architekten und Dritten wird die Architektenkammer vermittelnd und schlichtend tätig.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt die Architektenkammer nicht nur die Interessenvertretung ihrer Kammermitglieder wahr, sondern übernimmt auch staatliche Aufgaben. Diese können beispielsweise Denkmalschutz und –pflege, barrierefreie Planung oder Stadtentwicklung sein. Aber auch durch die diversen Ausschüsse, in denen auch über Gesetze und Verordnungen diskutiert wird, steht die Architektenkammer der Politik vermittelnd und beratend zur Seite.
Sanktionen durch die Architektenkammer
Die Architektenkammer ist nicht nur berufliche Interessevertretung ihrer Mitglieder, sondern übt auch deren Berufsaufsicht aus und verhängt im Bedarfsfall durch den Präsidenten entsprechende Sanktionen. Geregelt sind die beruflichen Pflichten der Mitglieder in der Berufsordnung. Bei groben Verstößen können diese durch ein Berufsgericht geahndet werden.
Den einzelnen Länderarchitektenkammern übergeordnet steht die Bundesarchitektenkammer, vertreten durch die Präsidenten der einzelnen Landesärztekammer, die sich als Verein global für die Belange des Berufsstandes einsetzt und diesen hin nach außen vertritt.